Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Zweck-Coaching“
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – in der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung – gelten für sämtliche Verträge über Waren, Lieferungen und sonstige Leistungen von Zweck-Coaching mit allen ihren Marken mit Verbraucher und Unternehmer (im Folgenden „Kunde“).
- Abweichende Regelungen finden keine Anwendung, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, unabhängig ob diesen widersprochen wird oder nicht sofern sie von diesen Bedingungen abweichen.
- Daneben gelten ergänzend spezielle Bestimmungen – für Bestellung und Beratungsleistungen– für die Buchung von Seminaren.
- Sofern diese speziellen Bestimmungen von diesen AGB abweichen, haben die jeweiligen speziellen Bestimmungen Vorrang.
Zusammenarbeit
- Die Parteien arbeiten auf einer Vertrauensbasis zusammen und unterrichten sich gegenseitig unverzüglich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen.
- Basis für die Zusammenarbeit ist ein von „Zweck-Coaching“ schriftlich ausgearbeitetes Angebot.
Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde unterstützt „Zweck-Coaching“ bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von z. B. Informationen und Daten soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
- Der Kunde stellt die erforderlichen Materialien möglichst in digitaler Form zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass „Zweck-Coaching“ die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
- „Zweck-Coaching“ ist berechtigt, den durch die fehlende Mitwirkung des Kunden entstehenden Mehrarbeitsaufwand in Rechnung zu stellen.
Termine
- Die Vertragsparteien werden Termine schriftlich festlegen. Sind keine konkreten Termine vereinbart, so bestimmt „Zweck-Coaching“ den Projektzeitplan.
- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) hat „Zweck-Coaching“ nicht zu vertreten.
- Leistungsverzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) berechtigen „Zweck-Coaching“, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Leistungsänderungen
- Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von „Zweck-Coaching“ zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich äußern.
- „Zweck-Coaching“ prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Einhaltung von Terminen haben wird. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird „Zweck-Coaching“ dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen.
- Die Vertragsparteien halten gegebenenfalls schriftlich den neuen zusätzlichen Leistungsumfang sowie die daraus resultierenden neuen Termine, Mitwirkungspflichten und zusätzliche Vergütung fest.
Vergütung
- Grundlage für die Vergütung ist das von „Zweck-Coaching“ für den Kunden erstellte Angebot. Zahlungskonditionen: Zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung. Sind Abschlagszahlungen vereinbart worden, sind diese zu den vereinbarten Terminen zu leisten.
- Die Vergütung von „Zweck-Coaching“ erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand. Dies gilt insbesondere für Leistungsänderungen während der Projektlaufzeit. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von „Zweck-Coaching“.
- Der Kunde trägt gegen Nachweis Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten.
Rechte
- „Zweck-Coaching“ gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
- Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Eine Zuwiderhandlung zieht für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro nach sich.
- Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. „Zweck-Coaching“ kann den Einsatz der erbrachten Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
Haftung
- „Zweck-Coaching“ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet „Zweck-Coaching“ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 100 Euro. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet „Zweck-Coaching“ insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Geheimhaltung, Presseerklärung
- Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind.
- Kundendaten, die „Zweck-Coaching“ im Zuge eines Projektes zur Bearbeitung überlassen werden, bleiben im Eigentum des Kunden. „Zweck-Coaching“ verpflichtet sich, diese Daten nicht zu kopieren oder sonst wie zu vervielfältigen. Eine Nutzung der Daten ist nur Namens und im Auftrag des Kunden innerhalb des vereinbarten Projektrahmens zulässig.
- Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen der Kunde auf „Zweck-Coaching“ Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig.
Sonstiges
- Die Abtretung von Forderungen an den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von „Zweck-Coaching“ zulässig.
- Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- „Zweck-Coaching“ darf den Kunden in seiner Internetpräsenz oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. „Zweck-Coaching“ darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
Schlussbestimmungen
- Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht München.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ausdrücklich geregelten und alle sonstigen zur Vertragserfüllung notwendigen Mitwirkungspflichten unentgeltlich, unverzüglich, vollständig und sachlich richtig zu erbringen.
- Dies gilt insbesondere für die Zurverfügungstellung von Informationen, Unterlagen, Daten, die Erteilung sonstiger Auskünfte sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Datenschutzbeauftragten zu unterstützen und ihm gegebenenfalls erforderliches Hilfspersonal zur Verfügung zu stellen. Insbesondere gehört die Bereitstellung der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen ausdrücklich zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
- Sollte ein Coaching oder ein Seminar telefonisch oder online stattfinden, stellt der Kunde sicher, dass er über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt. Sollte ein Coaching oder Seminar aufgrund von technischen Problemen weder online noch telefonisch stattfinden können, gelten die im Rahmen der AGBs von Zweck-Coaching festgelegten Stornierungsbedingungen für Coachings und Seminare.
BERICHTSPFLICHTEN UND WEISUNGEN
- Der Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich gegenüber der Geschäftsführung/dem Vorstand berichtspflichtig. Bezüglich seiner Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes ist er weisungsfrei.
GEHEIMHALTUNG
- Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller vor und während der Laufzeit der Vertragsbeziehung erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Hierunter fallen alle Informationen aus der Sphäre des anderen Vertragspartners, die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt und nicht offenkundig, ausdrücklich oder erkennbar schutzwürdig sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Verpflichtungen aus dieser Klausel auch ihren sämtlichen Betriebsangehörigen sowie den Betriebsangehörigen ihrer verbundenen Unternehmen sowie freien Mitarbeitern und Beratern aufzuerlegen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu solchen Informationen haben.
LOYALITÄTSVERPFLICHTUNG
- Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Abwerbung von Mitarbeitern von Zweck-Coaching, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Vertragsstrafe von EUR 5.000,00. Im Fall der Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber zu beweisen, dass die Einstellung des betroffenen Mitarbeiters nicht auf gezielter Abwerbung beruht.
WERBUNG
- Sofern der Auftraggeber gegenüber Zweck-Coaching schriftlich nichts Abweichendes mitteilt, räumt er Zweck-Coaching das beschränkte Nutzungsrecht zur Nutzung der Firmen- und Unternehmens-bezeichnungen, Logos, Domain-Namen und sonstigen unterscheidungskräftigen Kennzeichen für die Nutzung in Präsentationen, Marketingmaterialien und Kundenlisten ein.
UNTERLAGEN
- Die Vertragsparteien werden alle Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die sie im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhalten oder erstellt haben, einschließlich Kopien, dem jeweils anderen Teil nach Beendigung der Dienstleistung (Vertragsende) bzw. Kündigung herausgeben, soweit diese nicht dem Nachweis der ordentlichen Leistungserbringung dienen oder sofern zulässig entsprechend der entsprechenden Schutzklasse und Sicherheitsstufe entsprechend die ordnungsgemäße Entsorgung darlegen.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
- Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung, ohne Abzug, vollständig zu bezahlen.
- Sollte ein Coaching nicht zum vereinbarten Termin stattfinden können, ist dies dem anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Es wird von Zweck-Coaching eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Coachingpreises zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet und zur Zahlung fällig, wenn die Absage des Klienten am Vortag des Termins nach 16 Uhr eingeht.
WEITERE KOSTEN
- Kosten wegen eventueller Pflichten des Auftraggebers zur Veröffentlichung und/oder zur Benachrichtigung von Betroffenen bei Datenverlusten („Data Breach“) oder vergleichbare andere Kosten sind in jedem Falle durch den Auftraggeber zu tragen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN UND SEMINARE VON ZWECK-COACHING
ANMELDUNG, REGISTRIERUNG, BESTÄTIGUNG DER TEILNAHME
- Die Anmeldung eines Verbrauchers oder Unternehmers (im Folgenden „Kunde“ oder „Teilnehmer“) zu einer Veranstaltung kann schriftlich, oder per E-Mail erfolgen.
- Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine schriftliche Anmeldebestätigung. Ist das Seminar ausgebucht, wird Zweck-Coaching den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen.
TEILNAHMEGEBÜHREN
- Es gelten die in den Veröffentlichungen von Zweck-Coaching jeweils genannten Teilnahmegebühren zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit in den Teilnahmegebühren bereits Veranstaltungsunterlagen und Verpflegung enthalten sind, wird dies in den Veröffentlichungen explizit genannt.
ERSATZTEILNEHMER, STORNIERUNG
Im Fall einer Stornierung gilt folgende Regelung:
- Stornierungen sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenlos.
- Bei Stornierungen zwischen sechs und drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Veranstaltungspreises zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer durch Zweck-Coaching berechnet und zur Zahlung fällig.
- Bei Stornierungen weniger als drei Wochen vor Seminarbeginn sind 80 % zur Zahlung fällig.
- Anfallende Stornogebühren Dritter (z. B. von Hotelbuchungen) bleiben hiervon unberührt und gehen zu Lasten des Kunden.
- Stornierungen müssen stets schriftlich (per Brief oder E-Mail) gegenüber Zweck-Coaching erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Zugang der schriftlichen Stornierung bei Zweck-Coaching.
- Bei Verhinderung eines angemeldeten Teilnehmers kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer teilnehmen. Hierdurch entstehen keine weiteren Kosten.
INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DAS NICHTBESTEHEN EINES GESETZLICHEN WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER GEMÄSS § 312 d BGB
- Gemäß § 312 g Absatz 1 BGB steht dem Verbraucher normalerweise außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Das Gesetz sieht jedoch auch Ausnahmen vor. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung stellt eine solche gesetzliche Ausnahme dar.
Gemäß § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Veranstaltungen.
Dies bedeutet: Meldet sich ein Verbraucher zu einer Veranstaltung von Zweck-Coaching an, so steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu. |
ABSAGE VON VERANSTALTUNGEN, HAFTUNG
- Zweck-Coaching behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens zehn Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von Zweck-Coaching nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzlich Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt etc.) abzusagen oder zu verschieben.
- Vom Teilnehmer bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden dem Teilnehmer zurückerstattet.
- Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Zweck-Coaching vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für die vom Teilnehmer gebuchten Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Ansprüche hinsichtlich der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
ÄNDERUNGSVORBEHALT
- Zweck-Coaching behält sich vor, inhaltliche, methodische und organisatorische Programmänderungen oder Veranstaltungsabweichungen kurzfristig bei der Veranstaltung vorzunehmen, soweit der Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmer unverändert ist. Zweck-Coaching ist berechtigt, bestimmte Referenten durch andere, gleich qualifizierte Referenten zu ersetzen. Eventuelle Termin- und Ortsverschiebungen teilt Zweck-Coaching den Teilnehmern rechtzeitig mit.
VERANSTALTUNGSUNTERLAGEN, URHEBERRECHT
- Zweck-Coaching übernimmt keine Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Veranstaltungsunterlagen, die nicht von ihr erstellt wurden. Allein die jeweiligen Referenten sind in dieser Hinsicht verantwortlich für die von ihnen erstellten Unterlagen.
- Der Teilnehmer erhält die Veranstaltungsunterlagen zu Beginn der Veranstaltung. Der Kunde wird ausdrücklich darüber informiert, dass sämtliche Veranstaltungsunterlagen dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Jegliche Vervielfältigungs- oder Verbreitungshandlung oder öffentliche Zugänglich-machung bedarf der ausdrücklich vorherigen schriftlichen Zustimmung von Zweck-Coaching.
HAFTUNG
- Zweck-Coaching haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Schadensersatzhaftpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
- Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehende Haftungsbegrenzung unberührt.
EIGENTUMSVORBEHALT
- Bei Verträgen mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB behält sich Zweck-Coaching das Eigentum an den Veranstaltungsunterlagen bis zur vollständigen Zahlung des Veranstaltungspreises vor.
- Bei Verträgen mit Unternehmen gemäß § 14 BGB behält sich Zweck-Coaching das Eigentum an den Veranstaltungsunterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
DATENSCHUTZ
- Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, ab 25. Mai 2018 der Datenschutzgrundverordnung. Zweck-Coaching erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von Zweck-Coaching enthalten oder Sie wenden sich an info@zweck-coaching.de.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Zweck-Coaching behält sich die Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Für Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Veröffentlichung und der Verweis auf die Internetadresse, unter der die jeweils aktuelle Fassung der AGB abrufbar ist, ausreichend.
- Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Kunden und Zweck-Coaching findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Zweck-Coaching. Soweit Ansprüche von Zweck-Coaching nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz Erfüllungsort ist München.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt.
ANGABEN ZUM ANBIETER
Zweck-Coaching
Johann-Kagermaier-Straße 24
D-83358 Seeon-Seebruck
Inhaber: Prof. Dr. Bettina Zweck
Tel. +49 176 21251966
E-Mail info@zweck-coaching.de
Internet www.zweck-coaching.de
(Stand: Oktober 2023)